Informationen zur Hausratversicherung:
* Was ist eigentlich Hausrat?
* Ist eine Hausratversicherung notwendig?
* Wie hoch sollte die Absicherung sein?
* Welche Schäden sind versichert?
* Was ist mitversichert?
* Worauf sollten Sie achten?
* Weitere Informationen zur Versicherung
Was ist eigentlich Hausrat?
Gehören mein Tennisschläger und die Kühltruhe auch dazu? Um diese Fragen zu beantworten finden Sie hier die Begriffsdefinition.
Hausrat sind alle zum Ge- und Verbrauch in den Haushalt eingebrachten Gegenstände. Etwas verständlicher ist die Definition „Alles was Sie beim Umziehen mitnehmen“. Auch wenn diese Definition vielleicht rechtlich nicht 100% richtig ist, kommt sie der Realität sehr nahe.
Zum Hausrat gehören also: Schränke, Sofas, Tische, Betten, Kleidung, Teppiche, Geschirr, Besteck, Fernseher, Stereoanlage, Bücher, Schallplatten, Rasenmäher, usw.
Übrigens zählen sogar Lebensmittelvorräte wie Konserven o. ä. zum Hausrat.
Ist eine Hausratversicherung notwendig?
Brauchen Sie eine Hausratversicherung, oder können Sie sich das Geld dafür sparen? Diese Entscheidung können letztendlich nur Sie selbst fällen.
Wenn der Hausrat mit Leichtigkeit zu ersetzen ist, weil er nur aus Jaffa-Kisten besteht, ist eine Versicherung oft überflüssig.
Je hochwertiger und teurer Ihr Hausrat ist, desto sinnvoller wird die Versicherung. Nach einem Wohnungsbrand wäre hier wahrscheinlich ein ziemlich großer finanzieller Aufwand nötig, um den gewohnten Lebensstandard wieder herzustellen. [nach oben]
Wie hoch sollte die Absicherung sein?
Wenn man sich schon versichert, dann auch richtig. Die Versicherungssumme sollte einerseits nicht zu niedrig sein, damit Sie im Schadenfall auch ausreicht, andererseits zahlen Sie bei einer zu hoch gewählten Versicherungssumme unnötig viel Beitrag.
Für die Ermittlung der Versicherungssumme in der Hausratversicherung hat sich folgende Faustregel bewährt. Damit ersparen Sie sich, dass Sie jedes Paar Socken einzeln zählen und bewerten müssen.
Wohnfläche x 650 = Versicherungssumme in EURO.
Wenn Sie also beispielsweise eine 75 Quadratmeter – Wohnung haben, beträgt die Versicherungssumme EUR 48.750,-. Auf diese Weise vermeiden Sie auch eine eventuelle Unterversicherung.
Welche Schäden sind versichert?
Die Hausratversicherung bietet Schutz bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl/Vandalismus und Sturm und Hagel.
Feuer
Unter dem Begriff der Feuerschäden werden Schäden durch Brand, direkten Blitzeinschlag (es gibt auch den indirekten, siehe Überspannungsschäden), Explosion und sogar der Anprall von Flugkörpern (sollte ein UFO Ihren Wohnzimmerschrank rammen) zusammengefasst.
Wichtig: Schwelbrände werden von dieser Definition nicht erfasst, da Brand im Sinne der Versicherungsbedingungen eine offene Flamme voraussetzt. Auch der Tatsache, dass Fernseher implodieren wird hier nicht Rechnung getragen. Wie Sie diese Risiken trotzdem über die Hausratversicherung abdecken können erfahren Sie im Kapitel „Sinnvolle Extras“.
Leitungswasser
Schäden durch Leitungswasser entstehen durch den bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser aus dem Rohrsystem, oder fest damit verbundenen Anlagen. Im Klartext bedeutet das: Die Hausratversicherung bietet Schutz, wenn durch einen Rohrbruch, einen geplatzten Spül-, bzw. Waschmaschinenschlauch, oder eine überlaufende Badewanne Wasser austritt und Ihren Hausrat beschädigt.
Einbruchdiebstahl/Vandalismus
Wenn bei Ihnen eingebrochen wird, werden die gestohlenen Gegenstände durch die Hausratversicherung ersetzt. Sollten die Einbrecher aber auch noch das Sofa aufschlitzen oder Marmeladengläser an die Wand werfen spricht man von Vandalismus. Auch solche Schäden sind durch die Hausratversicherung abgedeckt.
Sturm und Hagel
Sturm (laut Definition eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8) und Hagel sind eher selten für Schäden am Hausrat verantwortlich. Wenn es doch vorkommen sollte, wird der Schaden meistens umso größer. Deckt z.B. ein Sturm das Dach ab und der Regen verteilt sich auf Ihrer Einrichtung, bleibt einem wahrscheinlich nichts anderes übrig als die vollkommen nassen und verzogenen Möbel wegzuwerfen.
Was ist mitversichert?
Versichert sind alle Hausratgegenstände. Auch Wertsachen, wie z.B. eine Münzsammlung sind bis zu bestimmten Beträgen mitversichert. Das gleiche gilt auch für Bargeld.
Die Beträge, bis zu denen Wertsachen mitversichert sind, fallen bei jedem Versicherer unterschiedlich hoch aus. Wenn Sie Wertsachen besitzen, sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist.
TIPP: Auch ein beruflich genutztes Arbeitszimmer in der Wohnung kann über Ihre Hausratversicherung mit abgedeckt werden. Teilen Sie Ihrer Versicherung dazu einfach schriftlich mit, dass Sie ein beruflich genutztes Arbeitszimmer besitzen und listen Sie Einrichtungsgegenstände und Ausstattung auf (dazu gehören auch PC, Drucker, Fax und Kopierer).
Die Versicherungsgesellschaften schließen dann normalerweise die Ausstattung Ihres Arbeitszimmers in den Vertrag der Haftpflichtversicherung mit ein.
Über die reine Entschädigung im Schadenfall hinaus, übernimmt die Hausratversicherung auch Kosten, die entstehen um einen Schaden möglichst gering zu halten.
Wenn der Sturm also Ihr Dach abgedeckt hat, würde die Hausratversicherung eine provisorische Abdichtung mit einer Folie bezahlen. Auch das Auf- und Wegräumen versicherter Sachen ist versichert.
Wenn´s ganz schlimm wird, und die Wohnung infolge eines versicherten Schadenereignisses unbewohnbar ist, werden auch Kosten für Transport und Lagerung des Hausrates übernommen. Manche Versicherungen ersetzen in solchen Fällen sogar die Hotelkosten für Sie und Ihre Familie.
Worauf sollten Sie achten?
Hier finden Sie einige Punkte, die Sie unbedingt beachten sollten, wenn Sie eine Hausratversicherung haben.
Längere Abwesenheit von der Wohnung
Planen Sie einen längeren Urlaub, oder sind Sie beruflich länger nicht an Ihrem Wohnort, sollten Sie das Ihrer Versicherung mitteilen. Länger heißt in der Regel mehr als 60 Tage. Versäumen Sie es, eine längere Abwesenheit der Versicherung mitzuteilen, und entsteht in dieser Zeit ein Schaden, so kann die Versicherung die Zahlung verweigern.
Gefahrerhöhung
Alle Umstände, die zu einer Erhöhung des Risikos für die Versicherung führen, sollten Sie der Versicherungsgesellschaft schriftlich mitteilen. Vorsicht: Eine Gefahrenerhöhung kann bereits ein Baugerüst darstellen, wenn Ihr Wohnhaus renoviert wird. Einbrecher könnten dadurch leichter einsteigen.
Rechnungen aufbewahren
Die Rechnungen für besonders teure und wertvolle Dinge sollten Sie aufbewahren. Wir empfehlen auch, von diesen guten Stücken Fotos anzufertigen. Im Schadensfall haben Sie dann keine Probleme, nachzuweisen, dass Sie die Stücke wirklich besessen haben.
Wenn Sie Fahrräder mitversichert haben, sollten Sie die Marke, die Rahmennummer und den Hersteller notieren. Dafür erhalten Sie von Ihrem Fahrradhändler oder von der Polizei einen so genannten Fahrradpass.
TIPP: Bewahren Sie solche Belege von wirklich teuren Stücken nicht in der Wohnung auf. Bei einem Brand könnten sie schließlich mit zerstört werden. Besser ist die Aufbewahrung im Bankschließfach.
Unterversicherung Den Begriff der Unterversicherung wollen wir hier an einem Beispiel erklären: Nehmen wir an, der Gesamtwert Ihres Hausrates beträgt EUR 40.000, die vereinbarte Versicherungssumme aber nur EUR 20.000.
Entsteht nun ein Schaden von EUR 15.000 (weil z.B. die Küche abbrennt), dann würden Sie nur EUR 7.500 von Ihrer Versicherung erhalten. Sie haben nämlich nur die Hälfte Ihres Hausrates versichert (EUR 20.000 von insgesamt EUR 40.000), deshalb wird auch nur die Hälfte Ihres Schadens bezahlt.
TIPP: Die meisten Versicherer verzichten auf Abzüge wegen Unterversicherung, wenn Sie pro Quadratmeter Wohnfläche eine Versicherungssumme von mindestens EUR 650 vereinbaren.
Weitere Informationen zur Versicherung
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung. Wird Ihre Frage nicht beantwortet? Dann schreiben Sie uns!
Ist es bereits grob fahrlässig, wenn ich die Waschmaschine laufen lasse und kurz die Wohnung verlasse, um etwas zu besorgen?
Nein. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass eine kurze Abwesenheit keine grobe Fahrlässigkeit darstellt.
Gilt die Hausratversicherung auch bei Auslandsreisen?
Ja. Die neueren Hausratverträge haben meist eine weltweite Gültigkeit.
Muss mein Hausrat komplett bei einer Versicherungsgesellschaft versichert werden? Nein. Wenn Sie bereits eine Hausratversicherung haben und die Versicherungssumme sich erhöht, weil Sie z.B. eine größere Wohnung bekommen, können Sie den Rest auch bei einer anderen Gesellschaft versichern. Achten Sie dann darauf, dass beide Verträge gemeinsam eine ausreichende Versicherungssumme haben.
TIPP: Besser ist es, den gesamten Hausrat nur bei einer Gesellschaft zu versichern. Im Schadensfall ersparen Sie sich unnötige Bürokratie.
Ich habe ein beruflich genutztes Arbeitszimmer in meiner Wohnung. Sind PC, Drucker, Fax und Kopierer mit versichert?
Nicht automatisch. Wenn Sie es jedoch Ihrer Versicherung mitteilen, kann ein beruflich genutztes Arbeitszimmer in den Vertrag aufgenommen werden. Meistens sogar ohne Mehrkosten. Lassen Sie sich aber auf jeden Fall eine schriftliche Bestätigung geben.
Der Schlauch meiner Waschmaschine platzt und überschwemmt meine und die darunter liegende Wohnung. Zahlt das die Hausratversicherung?
Wenn die Überschwemmung in Ihrer Wohnung Hausratgegenstände beschädigt, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten. Für die darunter liegende Wohnung und eventuelle Schäden am Gebäude ist die Haftpflichtversicherung zuständig.
Wegen einer vergessenen Kerze brennt die Wohnung aus. Zahlt die Hausratversicherung die zerstörten Möbel, obwohl ich selbst schuld bin? Hier wäre zu klären, ob grobe oder einfache Fahrlässigkeit der Grund für den Schaden war, was im Zweifelsfall vor Gericht geschieht. Sollte einfache Fahrlässigkeit der auslösende Faktor gewesen sei, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden.