Was kostet eine KFZ-Versicherung?
Wie teuer die Versicherung für Ihren PKW ausfällt, ist von zahlreichen Faktoren abhängig. In erster Linie kommt es natürlich auf Ihren PKW an. Fahren Sie ein Auto, dass bei den Versicherern mit hoher Schadenshäufigkeit und hohen Reparaturkosten eingestuft ist (wie z.B. Porsche), wird die Versicherung leider etwas teurer. Diese Einstufung nennen die Versicherer „Typklassen“. Als nächstes kommt es darauf an, wo Sie Ihren PKW zulassen. Ländliche Regionen sind hier fast immer günstiger als Großstädte. Auch Ihre persönlichen Fahrkünste haben Einfluss auf den Preis der Versicherung. Die Versicherer legen dazu die Schadenfreiheitsklassen (bzw. Schadensfreiheitsrabatte) an. Je länger Sie bereits schaden frei fahren, desto höher die Schadenfreiheitsklasse und desto günstiger wird die Versicherung. Im besten Fall zahlen Sie nur 25% der Grundprämie. Hat es in den letzten Jahren öfters mal „gekracht“ können aber auch 240% der Grundprämie fällig werden. Ein weiterer Faktor, der den Preis der Versicherung erheblich beeinflusst ist die Personengruppe, die den PKW außer Ihnen noch nutzt.
- Ist es nur Ihr Ehepartner oder fahren den PKW auch Ihre Kinder?
- Wie werden die Fahrkünste der weiteren Nutzer eingestuft?
Besonders unübersichtlich ist der Dschungel der Kfz-Versicherung durch die zusätzlichen Rabatte geworden. So gewähren die Versicherer Rabatte, wenn es sich um einen Zweitwagen handelt, wenn Sie pro Jahr nur wenige Kilometer fahren, oder wenn Sie eine Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel (z.B. die Bahncard) besitzen. Auch der Stellplatz Ihres PKW nachts ist wichtig. Parkt das Auto auf der Straße oder in Ihrer eigenen Garage? Das Problem dabei:
Jeder Versicherer gewährt Rabatte nach unterschiedlichen Systemen.
KFZ Haftpflichtversicherung:
Als Halter eines Kraftfahrzeugs sind Sie gesetzlich verpflichtet eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Fügen Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen einen Schaden zu, so kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung dafür auf. Der Schaden kann ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden sein. Unberechtigte Schadensersatzansprüche wehrt die Kfz-Haftpflicht ab (die Kfz-Haftpflicht enthält also eine Art passiven Rechtsschutz). Bei jeder Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung nach einer vorübergehender Abmeldung oder Wechsel der Versicherungsgesellschaft müssen Sie Ihrer Zulassungsstelle eine sog. Doppelkarte Ihrer Versicherung vorlegen. Die Doppelkarte „beweist“ sozusagen, dass Sie bereits eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Auto abgeschlossen haben. In folgenden Fällen zahlt eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht:
- wenn das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet wird, als angegeben
- wenn ein unberechtigter Fahrer es gebraucht
- kein gültiger Führerschein
- Erzielung von Höchstgeschwindigkeit
- Alkohol und andere berauschende Mittel
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
TIPP:
Beim Abschluss Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung sollten Sie darauf achten, dass diese eine „unbegrenzte“ Deckungssumme enthält. Damit sind Sie einerseits im Schadensfall auf der sicheren Seite, andererseits entstehen Ihnen dadurch auch nur unwesentliche Mehrkosten.
Teilkaskoversicherung:
Zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie eine Kaskoversicherung abschließen. Diese bezahlt dann auch Ihren eigenen Schaden.
Die Teilkasko ist sozusagen die „kleine Ausgabe“ der Vollkaskoversicherung. Sie bietet einen guten Grundschutz – z.B. Steine in den Windschutzscheiben, wenn ein Reh ins Auto läuft oder bei einem Kabelbrand.
In der Teilkasko versichert sind in der Regel:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl
- Bruchschäden der Verglasung
- Unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Haarwildschäden
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
- Marderschäden
TIPP:
Für Ihr Fahrzeug sollten Sie auf alle Fälle eine Teilkaskoversicherung abschließen. Ist Ihr PKW ein Neuwagen oder noch keine vier Jahre alt, sollten Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung ist sozusagen der Komfort-Schutz für Ihr Fahrzeug. Zusätzlich zur Teilkasko sind bei der Vollkaskoversicherung weitere Risiken abgesichert.
Neben einem Blechschaden nach einem eigenverschuldeten Unfall übernimmt die Vollkaskoversicherung auch Schäden, die Mut- oder böswillig durch Dritte herbeigeführt wurden (z.B. verkratzen Ihres Autos).
Nicht versichert sind:
- Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen
- Brems, Betriebs- und reine Bruchschäden.
In der Vollkaskoversicherung ist immer auch eine Teilkaskoversicherung eingeschlossen.
Die Bedingungswerke der Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich in der Vollkaskoversicherung zum Teil. So verzichten manche Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit!
Der Beitrag zur Vollkaskoversicherung hängt von der Höhe der gewählten Selbstbeteiligung und den schadenfreien Versicherungsjahren ab. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung und je besser die Schadenfreiheitsklasse, desto günstiger wird die Prämie. Im Schadensfall sollten Sie deshalb abwägen, ob es sich nicht lohnt, den Schaden selbst zu bezahlen, anstatt zu riskieren, im nächsten Jahr in der Schadenfreiheitsklasse „hochgestuft“ zu werden.
Insassenunfallversicherung
Unfälle, welche Personen (Fahrer oder Beifahrer) während des Gebrauchs des Fahrzeugs oder beim Ein- und Aussteigen bzw. beim Be- oder Entladen erleiden, können über eine Insassenunfallversicherung abgedeckt werden.
Die Zahlung einer Invaliditätsleistung, Todesfallleistung oder Krankenhaustagegeld werden ungeachtet des Verschuldens geleistet (im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung – diese leistet nur, wenn ein Verschulden Ihrerseits vorliegt).
Es stellt sich jedoch die Frage nach der Notwendigkeit einer Insassenunfallversicherung, denn:
- Ist Ihr Unfallgegner am Unfall schuld, so leistet dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.
- Haben Sie als Fahrer den Unfall verschuldet, so bezahlt Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, den Ihre Mitinsassen erleiden. Als Fahrer selbst, sind Sie im Falle des selbstverschuldeten Unfall nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. Hier müssten Sie entweder eine Unfallversicherung oder die Insassenunfallversicherung haben.
Eine Deckungslücke in der KFZ- Haftpflicht besteht also nur für den Fall, dass niemanden ein Verschulden zuzuschreiben ist. Ein Beispiel wäre ein Unfall auf Grund eines plötzlich auftauchenden Rehs, ein Unfall durch eine Ölspur. In diesen Fällen liegt kein Verschulden vor, deshalb würde auch die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht leisten, sondern eine Insassenunfallversicherung.
TIPP: Wenn nur Sie und Ihre Familie das Fahrzeug nutzen, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung einer Insassenunfallversicherung vorzuziehen Die private Unfallversicherung bietet Ihnen 24 Stunden Deckung und nicht nur während der Zeit der Autofahrt
Verkehrsrechtsschutz
Unklare Haftungsfragen bei einem Verkehrsunfall enden oft vor dem Richter. Die Kosten dafür können Sie mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung absichern.
Ein Verkehrsrechtsschutz erstreckt sich auf:
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen eines mit dem versicherten Fahrzeug erlittenen Schadens.
- Verteidigung in Bußgeldverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften.
- Verteidigung in Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Verkehrsvorschriften.(Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangener Straftat.)
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus schuld rechtlichen Verträgen für das versicherte Fahrzeug.(Kauf, Verkauf usw.)
- Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und Abgabenangelegenheiten vor deutschen Finanzgerichten für den Halter oder Eigentümer des versicherten Fahrzeugs.
- Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren vor Verwaltungsbehörden und in Verfahren vor Verwaltungsgerichten. (z.B. Entzug und Wiedererlangung der Fahrerlaubnis)
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist sehr zu empfehlen. Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden oder bei Schäden im Ausland lässt leicht sehr hohe Streitwerte und damit auch ein hohes Prozessrisiko- entstehen. Im Ausland ist zudem ein Anwalt vor Ort nötig, die Abwicklung ist um einiges komplizierter.
Kündigung einer KFZ-Versicherung
Natürlich können Sie Ihre Kfz-Versicherung auch wieder kündigen. Dazu müssen Sie jedoch bestimmte Voraussetzungen beachten.
Normalerweise wird die Kfz-Versicherung für ein Jahr Laufzeit abgeschlossen, mit automatischer Verlängerung (wenn Sie nicht kündigen). Ablauftermin der Versicherung ist dabei fast immer der 1.Januar. Wenn Sie also Ihr Auto im August versichern, dann dauert das erste Versicherungsjahr keine 12 Monate sondern nur 5 Monate.
Fristgerechte Kündigung
Die Kündigungsfrist Ihrer Kfz-Versicherung beträgt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. Da das Versicherungsjahr in der Regel zum 1. Januar endet, müssen Sie bis spätestens 30. November kündigen.
Fahrzeugwechsel
Wenn Sie sich ein neues Auto kaufen, dann können Sie die Kfz-Versicherung für Ihr altes Auto ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für das neue Auto gibt´s eine neue Versicherung.
Schadensfall
Im Schadensfall können Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Allerdings kann hier die Prämie für das verbleibende Versicherungsjahr einfach verfallen. Beitragserhöhung
Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben Sie, wenn die Versicherungsgesellschaft Ihren Beitrag erhöht. Als Frist für die Kündigung gilt hierbei: ein Monat nach Zugang der Mitteilung sollte Ihre Kündigung beim Versicherer sein.
KFZ-Zulassung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen wollen, brauchen Sie dazu – neben etwas Zeit auf der Zulassungsstelle – auch einige Unterlagen.
Diese Unterlagen sollten Sie dabei haben:
- EVB Nummer Ihres Versicherungsunternehmens (als Bestätigung, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Wenn Sie jemanden beauftragen, das Fahrzeug für Sie zuzulassen: eine Vollmacht des Halters und den Personalausweis des Halters.
- Kfz-Brief / HU-Bescheinigung
- Kfz-Schein, wenn vorhanden