Leistungen Rechtschutz

Leistungen der Rechtsschutzversicherung:

* Leistungen
* Wer ist versichert
* Was ist versichert

* Das zahlt die Rechtsschutzversicherung
* Wartezeit
* Versicherungssummen
* Geltungsbereich
* Selbstbeteiligung

 Leistungen

Es werden die Kosten für den versicherten Rechtsschutzfall bis zur vereinbarten Höhe übernommen.
Versicherer leisten schon bis zur unbegrenzten Höhe. Es können aber auch Kosten übernommen werden, wenn das zuständige Gericht nicht innerhalb Europas oder den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres liegt.

Hier sind die Kosten meist begrenzt (z. B. 100.000 Euro). Oft kommt es vor, dass Strafkautionen (sowohl im Inland wie auch im Ausland) anfallen. Auch für diesen Fall leisten die meisten Versicherer in begrenzten Höhe (z.B. 100.000 Euro).

Wer ist versichert?

Als Versicherungsnehmer besteht für Sie und Ihre Familie Rechtsschutz.
Darunter fallen (je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich):

* Ihr Ehegatte oder der nichteheliche Lebenspartner.

* Ihre minderjährigen und unverheirateten, volljährigen Kinder ohne Altersgrenze (letztere bis sie eine berufliche Tätigkeit ausüben und dafür ein Entgelt erhalten). Es sind aber auch Kinder mitversichert, solange für diese Kindergeld- oder Kinderfreibetragsanspruch besteht.
* Die Kinder Ihrer mitversicherten Kinder.
* Ihre, die Ihres Ehegatten oder Ihres nichteheliches Lebenspartners mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden, allein stehenden Elternteile oder nicht (mehr) erwerbstätigen Eltern.
* Singles können sich ggf. auch gegen einen Prämienabschlag besonders günstig versichern. Fragen Sie uns gerne nach entsprechenden Tarifen und Besonderheiten.

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich und weist auch unterschiedliche Leistungshöhen auf. Hier nennen wir Ihnen exemplarische Leistungen eines deutschen Rechtsschutz-Versicherers. Nähere Informationen erhalten Sie nach Prüfung Ihres individuellen Versicherungsbedarfs. Der Versicherungsschutz ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich und weist auch unterschiedliche Leistungshöhen auf. Hier nennen wir Ihnen exemplarische Leistungen eines deutschen Rechtsschutz-Versicherers. Nähere Informationen erhalten Sie nach Prüfung Ihres individuellen Versicherungsbedarfs.

Versicherungsschutz für Nichtselbstständige und Selbstständige (ohne die Absicherung deren gewerblichen Risiken), sofern entsprechend beantragt und versichert:

Im Privatbereich bei Risiken des täglichen Lebens (einschließlich der Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrgast, Fußgänger usw.) wie z. B.:

* aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen
* bei Streitigkeiten aus Straf- und Bußgeldsachen
* die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
* bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt oder
* den Sozialversicherungsträgern sowie
* aus der Eigenschaft als Arbeitgeber von hauswirtschaftlichen Beschäftigten.
Im Berufsbereich als Nichtselbstständige (Arbeiter/Angestellter/Beamte) bei rechtlichen Auseinandersetzungen wie z. B.:

* Kündigung oder
* Änderung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu
* steuerrechtlichen Themen.

Im Verkehrsbereich:

* als Eigentümer oder Halter aller zugelassenen, vorübergehend zugelassenen oder auf den Namen der versicherten Personen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger – kein Versicherungsschutz besteht für gewerblich genutzten Fahrzeuge, mit der Ausnahme von PKW und Kombis-, als Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer solcher Fahrzeuge o als Fahrer von fremden Fahrzeugen aller Art.
* Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft sind bei privater Nutzung mitversichert.
* Alle berechtigten Fahrer und Insassen der versicherten oder gemieteten Fahrzeuge sind ebenfalls geschützt – dies gilt nicht für Ihre Beschäftigten und Beschäftigte Ihrer Familie.
* In der Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht umfasst der Versicherungsschutz zusätzlich die Versicherungsverträge, die Dritte für Ihre Fahrzeuge und die Ihrer Familie abschließen.
* Motorfahrzeuge zu Lande, die in Ihrem oder im Eigentum Ihrer Familie stehen, aber auf Dritte zugelassen sind.

Im Immobilienbereich:

* für Eigentümer und/oder
* Mieter
* aller selbst bewohnten Wohneinheiten und Grundstücke (z. B. Schrebergarten, Obstgrundstück) je nach gewähltem Leistungspaket auch im Ausland – ohne Vermietung – mit dazugehörigen Garagen und Kraftfahrzeug-Abstellplätzen.

Das zahlt die Rechtsschutzversicherung

Im Wesentlichen sind die Leistungen der Rechtsschutz-Versicherung ähnlich und decken sich in vielen Bereichen. Trotzdem weisen wir darauf hin, dass eine individuelle Betrachtung Ihres Risikos unerlässlich ist und die hier vorgestellten Leistungen exemplarisch gelten.

Die exemplarischen Leistungen:

1. Die gesetzliche Vergütung eines am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwaltes / Notars Ihrer Wahl.
2. Die Kosten eines Korrespondenzanwaltes bei einem Rechtsschutzfall im Ausland sowie bei inländischen Verfahren – mit Ausnahme von Disziplinar-, Straf-, Ordnungswidrigkeitsverfahren und Verfahren in Datenschutzangelegenheiten -, soweit Sie mehr als 100 km Luftlinie von dem zuständigen Gericht entfernt wohnen.
3. Gerichtlich festgesetzte Kosten für:
* das Gericht
* Sachverständige und Zeugen, die das Gericht beizieht
* die gegnerische Nebenklage
4. Die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur zweifachen Höhe der Gebühren, die bei Anrufung eines Gerichts in erster Instanz entstehen. 6. Die Kosten eines technischen Sachverständigen im Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren sowie bei Kfz-Kauf- und Reparaturverträgen.
5. Die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
6. Die Kosten eines in- oder ausländischen Sachverständigen für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigungen eines Motorfahrzeuges.
7. die Reisekosten, wenn Sie zum zuständigen Gericht im Ausland reisen müssen, weil Ihr persönliches Erscheinen angeordnet wurde (einschließlich Tage- und Übernachtungsgeld).
8. Die Prozesskosten des Gegners, falls Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind.
9. Übersetzungskosten, Dolmetscherkosten (Ausland),
10. Kautionen als zinsloses Darlehen bei Strafverfolgungsmaßnahmen im In- und Ausland, damit Sie wieder freikommen, wenn Sie festgenommen werden sollten. Die Höchstsumme für diese Kaution ist meist nach oben begrenzt (z. B. 100.000 Euro).

Wartezeit

Häufig gibt es Warte- oder Karenzzeiten, innerhalb derer keine Leistung erfolgt.

Meist handelt es sich um Arbeits-Rechtsschutz und Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz und beträgt drei Monate. Manche Leistungen beginnen aber erst mit einer Wartezeit von sechs Monaten ab Vertragsbeginn. Über Leistungen, die mit Wartezeiten belegt sind und deren mögliche Dauer informieren wir Sie gerne.

Versicherungssummen

Es gibt zunehmend Versicherer, die im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung Ihre Kosten in unbegrenzter Höhe übernehmen. Über mögliche Begrenzungen informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
Geltungsbereich

Allgemein besteht Versicherungsschutz weltweit.

Allerdings wird die „unbegrenzte Höhe“ des Versicherungsschutzes davon abhängig gemacht, soweit ein Gericht oder eine Behörde gesetzlich zuständig ist oder wäre, wenn ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden würde in:

Europa und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres (das sind: der asiatische Teil der Türkei, Syrien, Libanon, Israel, Ägypten, Libyen, Tunesien, Algerien und Marokko),
auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira.
Die Grenze Europas zu Asien verläuft entlang des Urals und der Grenzen von Russland und Georgien zu Kasachstan, Aserbaidschan und Armenien.
Die Begrenzung des Versicherungsschutzes ist deutlich niedriger (z. B. 100.000 Euro), wenn das zuständige Gericht nicht im oben genannten Bereich liegt.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung differiert von 0, — Euro bis 300, — Euro oder mehr. Der Rechtsschutz-Versicherungsvertrag kann nach Ihren Wünschen gestaltet werden.