Private Haftpflicht

Informationen zur Haftpflichtversicherung:

* Brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung?
* Wie hoch sollte die Absicherung sein?
* Welche Haftpflichtversicherungen gibt es?
* Wer ist mitversichert?
* Worauf sollten Sie achten?

 Brauchen Sie eine Haftpflichtversicherung?
Wer anderen einen Schaden zufügt haftet dafür in unbegrenzter Höhe. Das ist sinngemäß die Aussage des § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Dabei ist es unerheblich, ob der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig angerichtet wurde. Die private Haftpflichtversicherung deckt fahrlässig, grob fahrlässig und bedingt vorsätzlich angerichtete Schäden bis zur Höhe der Versicherungssumme ab.

Da die Haftung per Gesetz nicht begrenzt ist, ist das Haftungsrisiko ohne Haftpflichtversicherung vollkommen unkalkulierbar.

Egal, ob man als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall verursacht, oder nur bei Freunden Rotwein auf den Teppich verschüttet: Die Haftpflichtversicherung bietet Schutz.

Wie hoch sollte die Absicherung sein?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nennt in seiner Definition der persönlichen Haftung keine Begrenzung. Die Absicherung durch eine Haftpflichtversicherung – die sog. Deckungssumme – sollte daher möglichst hoch gewählt werden.

Die Versicherungsgesellschaften bieten normalerweise Deckungssummen bis zu EUR 5 Mio. manche sogar unbegrenzt. Wir empfehlen, mindestens EUR 2,5 Mio zu versichern. Denn gerade bei Personenschäden gehen die Schäden oft in astronomische Bereiche, denn hier können Rentenzahlungen oder Schmerzensgelder notwendig werden. Auch Schäden an der Wohnung (z.B. Zimmerbrand wegen vergessener Kerze) kosten oft richtig Geld.

Wenn Sie Kinder haben, sollten Sie die die Versicherungssumme auf alle Fälle möglichst hoch ansetzen. In der Vergangenheit kam es immer wieder mal vor, dass spielende Kinder gezündelt haben und so Millionenschäden verursacht haben.

Welche Haftpflichtversicherungen gibt es?

Wenn Sie sich für eine Haftpflichtversicherung entscheiden, ist es wichtig, die „Richtige“ zu wählen. Die private Haftpflichtversicherung bietet dazu eine breite Palette an Möglichkeiten.

Standardverträge bieten in der Regel einen umfassenden Schutz für die Risiken des täglichen Lebens.

Besondere Risiken müssen jedoch meist zusätzlich versichert werden. Dazu gehören z.B. :

* Tierhaltung
* Vermietung
* Gewässerschäden (Loch im Öltank)
* die Haftpflicht als Bauherr
* die Haftpflicht als Jäger
Für solch eine Versicherung ist entweder ein zusätzlicher Vertrag erforderlich, oder der Einschluss in die Privat-Haftpflicht. Einige Versicherer bieten diese Leistungserweiterungen bereits in den Standardverträgen komplett oder teilweise an.

TIPP:
Prüfen Sie, ob ein solcher Standardvertrag für Sie ausreicht (abhängig von Ihren persönlichen Risiken). Sie können sich so vielleicht einen zusätzlichen Vertrag sparen.

Wichtig!
Schäden die Sie beruflich anrichten sind normalerweise nicht abgedeckt. Hierfür gibt es separate Versicherungen, wie z.B. die Betriebs-Haftpflichtversicherung für Selbständige oder die Amts-Haftpflichtversicherungen für Beamte.

Wer ist mitversichert?

In der Haftpflichtversicherung sind Ehegatten, Lebenspartner und Kinder normalerweise mitversichert. Ein paar Ausnahmen (spezielle Singletarife) gibt es jedoch.

Auch Erwachsene Kinder sind meist bis zum Ende der Berufsausbildung mitversichert. Darüber hinaus ist bei vielen Gesellschaften auch Hauspersonal mitversichert (wenn Sie sich z.B. einen Butler leisten), sowie allein stehende Angehörige, die in Ihrem Haushalt leben.

Achten Sie darauf, dass bei Lebensgefährten, die nicht verheiratet sind, der mitversicherte Partner im Vertrag namentlich genannt wird.

TIPP:
Prüfen Sie, ob ein Single-Tarif für Sie sinnvoll ist. Beachten Sie dabei, dass ein Single-Tarif nur ein paar Mark günstiger ist. Wenn sich der Single-Status ändert, müssten Sie daran denken, Ihre Haftpflichtversicherung umzustellen.

Worauf sollten Sie achten?

Versicherungssumme ist nicht gleich Versicherungssumme. Wir haben ein paar Punkte zusammengestellt, die Sie beachten sollten.

Ein Beispiel: Haben Sie eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Versicherungssumme von EUR 2,5 Mio. abgesichert, heißt das nicht zwangsläufig, dass auch Schäden an der gemieteten Wohnung, oder Vermögensschäden in gleicher Höhe mitversichert sind.
Vielmehr ist in den meisten Verträgen eine Abstufung üblich.

So sind Vermögensschäden oft nur bis zu EUR 25.000 oder sogar überhaupt nicht versichert. Auch für Schäden an der gemieteten Wohnung will die Versicherung manchmal nur bis zu EUR 50.000,– bezahlen. Damit kommt man nicht sehr weit, wenn z.B. durch eine vergessene Kerze das Haus abbrennt, oder die Spülmaschine ausläuft und die darunter liegende Stockwerke verwüstet.
TIPP:
Legen Sie Wert auf einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz. Im Kapitel „Extras“ haben wir viele mögliche Leistungserweiterungen zusammengestellt, die für Sie interessant sein könnten.